Noch Fragen?
Hier finden Sie Antworten auf gängige Fragen. Bei weiteren Unklarheiten helfen wir Ihnen auch im gemeinsamen Gespräch gerne weiter.
Ein Energieausweis ist erforderlich bei Verkauf, Vermietung oder Leasing von Immobilien. Ein Verbrauchsausweis, der den Energieverbrauch dokumentiert, genügt oft, besonders bei neueren oder kleineren Wohngebäuden nach 1977. Für ältere oder umfangreich sanierte Gebäude kann jedoch ein Bedarfsausweis, der auf einer detaillierten Analyse beruht, notwendig sein. Der Verbrauchsausweis ist für viele Fälle geeignet, der Bedarfsausweis liefert jedoch tiefere Einblicke in die Energieeffizienz.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, inklusive Bauweise und Heizsystem, und gibt den berechneten Energiebedarf an. Er zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude konstruiert ist. Der Verbrauchsausweis hingegen ermittelt den Energieverbrauch anhand der letzten drei Jahre tatsächlicher Verbrauchsdaten der Bewohner. Während der Bedarfsausweis unabhängig vom Nutzerverhalten Aufschluss gibt, spiegelt der Verbrauchsausweis die tatsächliche Energieverwendung wider und kann durch Bewohnerverhalten beeinflusst werden.
Wärmedämmung kann unter bestimmten Umständen Algenbewuchs auf der Außenfassade begünstigen. Sie führt durch die bessere Dämmwirkung zu niedrigeren Oberflächentemperaturen an der Fassade. Algen benötigen Feuchtigkeit und Nährstoffe für ihr Wachstum, und wenn die Oberfläche kühler ist, besteht ein höheres Risiko für Feuchtigkeitsansammlungen durch Kondensation. Dies kann dazu führen, dass Algen schneller wachsen und sich vermehren. Die richtige Planung und Ausführung der Dämmung, einschließlich der Auswahl geeigneter Materialien und der Vermeidung von Wärmebrücken, sind entscheidend, um das Risiko von Algenbildung zu minimieren.
Viele Eigentümer älterer Gebäude fragen sich, ob ihr Zuhause für eine moderne Wärmepumpe geeignet ist. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass Altbauten wegen ihres energetischen Zustands nicht effizient mit einer Wärmepumpe beheizt werden können. Doch die Realität sieht anders aus: Unsere Erfahrung zeigt, dass die meisten älteren Gebäude tatsächlich mit einer Wärmepumpe beheizt werden können, oft sogar mit geringerem Energieaufwand als gedacht.
In einigen Fällen reichen bereits kleine Anpassungen aus – wie der Austausch alter Heizkörper oder eine einfache Optimierung des Heizsystems – um Ihr Haus für die Nutzung einer Wärmepumpe vorzubereiten. Diese Veränderungen können nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch Ihre Heizkosten deutlich reduzieren.
Wir verstehen, dass der Schritt zu einer Wärmepumpe groß erscheinen mag, doch unsere Erfahrungen und Erfolge mit zahlreichen Altbauten sprechen eine klare Sprache: Eine Wärmepumpe kann auch in Ihrem Zuhause für effiziente und umweltfreundliche Wärme sorgen.
Durch die verbesserte Wärmedämmung des neuen Fensters kann die Oberflächentemperatur an der Innenseite höher sein, was das Risiko von Kondensation an den Fenstern verringert. Allerdings muss aufgrund des luftdichten Einbaus das Lüftungsverhalten verändert werden – nachdem die Wandoberflächen nun kühler sind als das Fensterglas, wird eine zu hohe Raumluftfeuchte nicht mehr durch Kondensat am Fenster erkennbar gemacht, sondern würde sich zuerst an der Wand absetzen, was langfristig bspw. das Risiko für Schimmelpilz erhöhen kann. Hier kann ein einfaches Hygrometer oder nutzerunabhängiges Lüftungssystem Abhilfe schaffen.
Hoch wärmedämmende Fenster können von außen beschlagen, wenn die Außentemperatur niedriger ist als die Taupunkttemperatur der Luft. Wenn die feuchte Luft auf die kühleren Oberflächen der Fenster trifft, kann Kondensation entstehen, ähnlich wie bei einem kühlen Getränk, das in warmer Luft steht. Dieser Effekt ist normalerweise vorübergehend und verschwindet, sobald sich die Außenluft erwärmt oder die Sonne aufgeht und die Oberfläche der Fenster erwärmt. Auch Rollläden können eine Abhilfe schaffen.
Beim Heizungstausch sind mehrere Dinge zu beachten, dazu zählen die korrekte Bedarfsermittlung bzw. Dimensionierung der Anlage anhand einer Heizlastberechnung, die Wahl eines passenden Wärmeerzeugers anhand der notwendigen Vorlauftemperaturen, den notwendigen Anteil an erneuerbaren Energien nach dem Gebäudeenergiegesetz, die Einholung eventuell erforderlicher Genehmigungen, ggf. die Überprüfung der Schornsteine, die Erfüllung von Schall- und Brandschutzvorschriften und vieles mehr.
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass eine Außenwanddämmung zwangsläufig zu raumseitiger Schimmelpilzbildung führt. Voraussetzung für ein erhöhtes Schimmelpilzrisiko ist i.d.R. jedoch nicht die energetische Optimierung der Außenwand, sondern die Verbesserung der Luftdichtheit der Gebäudehülle. Dieses Risiko ist bei einem Fenstertausch ohne Maßnahmen an der Außenwand deutlich höher, kann aber auch hier mit entsprechender Planung minimiert werden: die korrekte Ausführung der Luftdichtheit, eine fachgerechte Planung von Wärmebrücken und ein entsprechendes Raumklima beeinflussen das Risiko.
Die Höhe der Fördersätze variiert je nach aktuell gültigen Richtlinien, Förderprogramm, eigenen Voraussetzungen, der Qualität des Bestandsgebäudes, der Kombination mit anderen Förderprogrammen und den geplanten Maßnahmen. Pauschale Auskünfte hierzu sind nicht möglich – schreiben Sie uns gerne mit ein paar Stichpunkten zur geplanten Maßnahme und wir können Ihnen eine genauere Auskunft geben.
Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden – und erstreckt sich dabei über Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dach- oder Fassadendämmung, Haustüren- oder Fenstertausch etc.) über die Optimierung von Heizungsanlagen (hydraulischer Abgleich, Austausch der Pumpe etc.), den Einbau von Anlagentechnik zur Effizienzsteigerung (bspw. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung) und dem Heizungstausch. Darüber hinaus werden Gesamtsanierungen zum Effizienzhaus sowie der Bau klimafreundlicher Neubauten gefördert. Auch die energetische Baubegleitung bzw. Fachplanung und Energieberatung können förderfähig sein.
Fehlende Unterlagen zum Gebäude sind grundsätzlich kein Ausschlusskriterium für eine Energieberatung. Wir unterstützen gerne bei der Recherche nach Bestandsunterlagen, zum Beispiel im Rahmen eines Rechercheauftrags beim Staatsarchiv. Wenn trotz der Recherche keine Unterlagen existieren, so kann man – je nach Auftrag – mit einem Systemaufmaß die notwendigen Daten für eine vereinfachte Gebäudebetrachtung erarbeiten. Darüber hinaus bieten wir bei Bedarf aber auch umfangreichere Aufmaßarbeiten an oder empfehlen hierfür geeignete Vermessungsingenieure.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss in Deutschland beachtet werden, wenn bestimmte Bau- oder Renovierungsmaßnahmen an Gebäuden durchgeführt werden. Das GEG legt Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden fest und betrifft insbesondere Neubauten, Änderungen an der Gebäudehülle, Erweiterungen oder Dachgeschossausbauten sowie den Austausch von Heizungsanlagen. Die Anforderungen umfassen unter anderem die Einhaltung von Mindeststandards für die energetische Qualität des Gebäudes sowie die Berücksichtigung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Heizungs- und Warmwassersysteme.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in Deutschland bindend und legt verbindliche Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden fest. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und muss grundsätzlich eingehalten werden. Es gibt jedoch bestimmte Möglichkeiten, von den Anforderungen des GEG abzuweichen, beispielsweise durch individuelle Ausnahmen oder Befreiungen. Diese können unter bestimmten Umständen gewährt werden, zum Beispiel wenn technische oder wirtschaftliche Gründe eine vollständige Einhaltung der Anforderungen unmöglich machen. Solche Ausnahmen müssen jedoch in der Regel von den zuständigen Behörden genehmigt werden und erfordern einen begründeten Antrag.
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein Zertifizierungssystem für Gebäude, das in Deutschland entwickelt wurde. Es zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit von Gebäuden zu bewerten und zu verbessern, indem es Kriterien für verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit festlegt (unter Anderem Ressourcenschonung, Energieeffizienz, Behaglichkeit, Barrierefreiheit, Standortqualität) und entsprechende Bewertungsverfahren anbietet. Die Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ermöglicht es Gebäudeeigentümern und -entwicklern, die Nachhaltigkeit ihrer Projekte nachzuweisen und bietet gleichzeitig Orientierung für Bauherren, Mieter und Investoren, die nach nachhaltigen Immobilien suchen.
Je nach aktuellen Förderrichtlinien können in bestimmten Förderprogrammen auch Eigenleistungen in der energetischen Sanierung förderfähig sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Förderfähigkeit von Eigenleistungen von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der Art des Projekts, der Art der Förderung und den genauen Richtlinien des Förderprogramms. In einigen Fällen können nur bestimmte Arbeiten oder Kostenpositionen förderfähig sein, während in anderen Fällen Eigenleistungen möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
Der Zeitpunkt zur Beantragung der Förderung hängt stark von den jeweiligen Förderrichtlinien ab. Grundsätzlich aber gilt: Eine Förderung im Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss vor Beginn der geplanten Maßnahme beantragt werden. Es ist wichtig, einen Energieberater rechtzeitig vor dem Schließen eines Liefer- oder Leistungsvertrages einzubeziehen, da die Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist und eine vorherige Prüfung erforderlich ist.